Kantonsrat einstimmig für Verpflichtungskredit für Bahnhofareal Herisau

Nebst dem Regierungsprogramm und dem Aufgaben- und Finanzplan, gaben an der gestrigen Kantonsratssitzung auch diverse Interpellationen sowie der Verpflichtungskredit für das Bahnhofsareal Herisau, die Teilrevision des Steuergesetzes sowie dessen Abfederungsmassnahmen zu reden.

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Betreffend der Verwendung von den IPV-Geldern (individuelle Prämienverbilligung) reichte die SP-Fraktion eine Interpellation ein. Da im August bekannt wurde, dass einige Kantone, darunter auch Appenzell Ausserrhoden, für die Bezahlung nicht bezahlter Krankenkassenprämien Gelder aus dem Topf der Individuellen Prämienverbilligung verwendeten, verlangte die SP-Fraktion Antworten. Regierungsrat Yves Nöel Balmer nahm sich den Fragen an. So beträgt der für 2019 zu erwartende Anteil der gesamten Mittel, also der Bundes- und Kantonsanteil, der IPV im Kanton Appenzell Ausserrhoden, welcher für die Abgeltung von Verlustscheinen verwendet wird, rund 1.4 Millionen Franken, also 4.6 Prozent. Dies sind rund 3 Prozent mehr, als für das Zeitfenster zwischen 2008-2018. Wie viele der versicherten Personen mit durch die Ausgleichskasse AR abgegoltenen Verlustscheinen durch die IPV entlastet wurden, konnte der Regierungsrat nicht beantworten. Jedoch könne der Regierungsrat gewährleisten, dass keine zweckgebundenen Bundesgelder für die Abgeltung von solchen Verlustscheinen verwendet werden würden.

Weiter wurde eine Interpellation vom Kantonsrat Michael Litscher mit dem Titel «Verfahren und Kompetenzen Zukunft Zahnradstrecken Vorderland» eingereicht. Er befragte den Regierungsrat über die Gestaltung von weiteren Verfahren sowie den Entscheidungsprozessen und wer über diese Entscheidungskompetenz verfüge. Regierungsrat Dölf Biasotto sagte: «Der nächste Schritt ist die Diskussion vom Schlussbericht, dort werden unter anderem auch alle betroffenen Gemeindepräsidien präsent sein». Die Informationen an die Öffentlichkeit würden dann koordiniert erfolgen. Die Entscheidungskompetenz liege unter anderem beim Bund und den Appenzeller Bahnen, die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden können bei der Entscheidungsfindung miteinbezogen werden.

Die letzte Interpellation vom Herisauer Kantonsrat Markus Brönnimann mit Mitunterzeichnenden betraf die Infrastruktur für die Ostschweizer Fachhochschule in Herisau. Dabei stellten sich die Fragen, wie der Regierungsrat die Überlegung zu einem Standort in Herisau für die Ost-Ostschweizer Fachhochschule rein inhaltlich beurteile und ob er bereit sei diese Vision aktiv aufzunehmen. Landammann Alfred Stricker beantwortete, dass die Idee vom Regierungsrat als wertvolle Anregung betrachtet und den Verantwortlichen einen Vorschlag vorlegen wird.

Bündiger wurden die letzten drei Traktanden abgehandelt. Der Verpflichtungskredit für die Anpassung der Strasseninfrastruktur beim Bahnhofareal Herisau wurde einstimmig angenommen, die Teilrevision des Steuergesetzes ebenfalls und dessen Abfederungsmassnahmen wurden mit 58 Stimmen dafür, einer Enthaltung und fünf Gegenstimmen angenommen.

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  • (Symbolbild: bigstock)