Hinweis zu den Wahlunterlagen

Ein Teil der Stimmberechtigten ist irritiert, weil den Wahlunterlagen für die Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 nur ein leerer Wahlzettel beiliegt. Die Kantonskanzlei von Appenzell Ausserrhoden stellt klar, dass dies auf die gesetzlichen Vorgaben zurück geht.

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In den vergangenen Tagen wurden in den ersten Gemeinden die Wahlunterlagen zugestellt. Offensichtlich ist ein Teil der Stimmberechtigten irritiert, weil den Unterlagen zu den Nationalratswahlen keine Wahlzettel mit vorgedruckten Namen von Kandidatinnen und Kandidaten beiliegen. Dies im Gegensatz zu den Unterlagen für die Ständeratswahlen, die neben dem leeren Wahlzettel auch Wahlzettel mit vorgedruckten Namen enthalten. Der Grund dafür liegt in den gesetzlichen Bestimmungen, die sich bei den Wahlen in National- und Ständerat unterscheiden.

Für die Wahl in den Nationalrat dürfen nach Bundesrecht nur amtliche Wahlzettel verwendet werden. Wählbar sind dabei alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer. Der amtliche Wahlzettel ist deshalb leer und muss von den Stimmberechtigten selber ausgefüllt werden.

Anders verhält es sich mit den Ständeratswahlen. Diese sind durch kantonales Recht geregelt, das die Verwendung nicht amtlicher Wahlzettel zulässt. Deshalb liegen den Unterlagen für die Ständeratswahlen auch vorgedruckte Wahlzettel von Parteien und anderen Organisationen bei, wie dies bei kantonalen Wahlen in Appenzell Ausserrhoden üblich ist.

Die Kantonskanzlei verweist auf das mit den Wahlunterlagen zugestellte Edikt, in dem die Wahlverfahren für den National- und den Ständerat und deren Unterschiede kurz erklärt sind. Auch im Internet finden sich verschiedene Erläuterungen zu den Wahlen, so auch auf der Homepage des Kantons.

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