Ausserrhoder Regierungsrat fordert Anpassung der Agrarpolitik 2022

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden verlangt eine grundsätzliche Überarbeitung der Agrarpolitik ab 2022; insbesondere fordert er einen Marschhalt bei der Umgestaltung der Direktzahlungen. So vermisst der Regierungsrat beispielsweise, dass die Administration bei den Direktzahlungen nicht vereinfacht wird. Eine Revision des bäuerlichen Bodenrechts wird klar abgelehnt. Positiv bewertet er den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen zugunsten der Landwirtschaft.

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Mitte November 2018 hat der Bund die Kantone eingeladen, zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+) Stellung zu nehmen. In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der AP 22+. Der Regierungsrat anerkennt die Bestrebungen, die Selbstverantwortung und das unternehmerische Handeln der Landwirte und Landwirtinnen weiter zu stärken. Er unterstützt die stärkere Förderung der Tiergesundheit und eine umweltfreundliche Produktion sowie die Anpassungen und Erweiterungen in den Bereichen Forschung, Beratung sowie Pflanzen- und Tierzucht. Insbesondere begrüsst er auch den Zahlungsrahmen, womit die Beiträge zugunsten der Landwirtschaft in den künftigen Jahren stabil bleiben.

Der Regierungsrat sieht aber erheblichen Korrekturbedarf. Vor einer erneuten Umgestaltung der Direktzahlungen sei ein Marschhalt nötig, und zwar bis das mit der Agrarpolitik 2014-2017 eingeführte Massnahmenkonzept ausgewertet ist. Kritisch beurteilt er, dass in der AP 22+ bei den Direktzahlungen keine administrative Vereinfachung erkennbar ist; die Neuerungen sollen zu keinem Mehraufwand für die Kantone führen. Auch lehnt der Regierungsrat die vorgeschlagene Reduktion der Verkäsungszulage ab. Dies würde zu einer Schwächung der für Appenzell Ausserrhoden wichtigen regionalen Milchwirtschaft und -verarbeitung führen. Ebenso lehnt der Regierungsrat die Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht ab, die sich für die Familienbetriebe im Kanton nachteilig auswirken können.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden fordert daher, die AP 22+ grundsätzlich zu überarbeiten.

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